AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Alpen Rodeo

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Die JAM-T e.V. legt ausschließlich die nachstehenden Geschäfts-, und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichende Vertragsbedingungen eines Teilnehmers oder von ihm in die Vertragsabwicklung eingesetzten Dritten, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§ 2 Teilnahme und Akkreditierung

Die Teilnehmer/-innen benötigen keine Renn-Lizenz, um an dem Alpen Rodeo teil zu nehmen. Zugelassen wird, wer sich mit einem fahrtüchtigen, verkehrstauglichen Fahrzeug (gültige §57A Plakette [HU, AU, länderspezifische, technische Fahrzeugüberprüfung]) und gültigem Führerschein akkreditiert. Jedes Team umfasst mindestens zwei Personen. Mehr Personen pro Team sind entsprechend der Zulassung des Fahrzeuges möglich. Zugelassen sind Fahrzeuge, die dem auf der Homepage www.alpen-rodeo.com genannten Reglement (3 Klassen: Youngtimer, Oldtimer, Elon-Klasse) entsprechen. Dies werden wir anhand des Zulassungsscheins überprüfen.

Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach Eingangsdatum der vollständigen Anmeldung und Bezahlung der Startgebühr. Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer zum Rallyestart:

  1. Den Besitz eines für den europäischen und gegebenenfalls außereuropäischen Straßenverkehr gültigen Führerscheins,
  2. Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeuges zum europäischen und gegebenenfalls außereuropäischen Straßenverkehr,
  3. Das Bestehen einer gültigen und gedeckten Kfz-Haftpflichtversicherung für den europäischen und außereuropäischen Raum,
  4. Die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Zulassungsbesitzer, Fahrer und Begleitperson durch die Anmeldung.

Sonderkennzeichen (z.B. Blaue, Grüne und vergleichbare ausländische Kennzeichen) werden zum Alpen Rodeo nicht zugelassen.

JAM-T e.V. übernimmt keine Haftung und Gewähr im Falle straßenpolizeilicher oder zollrechtlicher Vorkommnisse. Alle Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden schwerwiegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Bei dieser als „Alpen Rodeo“ titulierten Veranstaltung handelt es sich nicht um eine solche des Motorsports. Die Straßenverkehrsregeln, besonders die zulässigen Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen der durchquerten Länder, sind unbedingt zu respektieren. Das Ziel des Alpen Rodeo ist es ausdrücklich nicht, als erster mit seinem Fahrzeug ein Ziel zu erreichen.

Der Zeitpunkt und Ort der Akkreditierung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Nur akkreditierte Teams sind zur Alpen Rodeo Teilnahme berechtigt. Zur Akkreditierung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Gültige Zulassung des Fahrzeuges
  2. Gültiger Führerschein für jeden Fahrer
  3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den europäischen und außereuropäischen Raum

§ 3 Einreisebestimmungen

Es ist eine Sache der Teilnehmer, sich notwendige Dokumente für die Einreise in die von ihm durchfahrenen Länder zu beschaffen. JAM-T GesnbR übernimmt keinerlei Haftung und daraus abgeleitete Forderungen.

§ 4 Programmänderungen

JAM-T e.V. behält sich Änderungen am Programm oder an einzelnen Teilen der Veranstaltung vor. JAM-T GesnbR behält sich vor, bei Vorliegen zwingender Gründe, die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung und Zeitplan zu veranlassen. Bei Absage der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr i. H. v. 20 % erstattet. Bei Absage einer Veranstaltung lassen sich darüber hinaus gegenüber JAM-T GesnbR keine weiteren finanziellen Forderungen ableiten.

§ 5 Preise und Leistung

Unsere Preise sind dem aktuellen Preisaushang zu entnehmen. Die Teilnahmegebühr des Preisaushangs bezieht sich auf Privatpersonen ohne werblichen oder kommerziellen Hintergrund. Preise für die Teilnahme von werblichen oder kommerziellen Teams sind auf Anfrage erhältlich.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Gesamtorganisation und Teilnehmerhandling, Routenzusammenstellung, Hotelrecherche und Empfehlung, Fahrzeugaufkleber für jedes teilnehmende Fahrzeug (Logos, Startnummern, etc.), Rallyebooklet und Roadbooks, Rallye-Shirt sowie tägliche Handouts für die Teilnehmer. Alle weiteren Kosten, die dem Teilnehmer auf der Tour entstehen (z. B. Kraftstoff, Maut, Verpflegung, Übernachtung) übernimmt der Teilnehmer selbst.

§ 6 Sponsoring

Den teilnehmenden Teams ist die Akquise teamspezifischer Sponsoren ausdrücklich gestattet. Dies bezieht sich ebenso auf kommunikative Präsenz (z. B. Aufkleber), Produktwerbung (z. B. Give-aways) und PR- sowie Medienaktivitäten. Sponsorings für das gesamte Startfeld sind ausschließlich JAM-T e.V. vorbehalten. Dies schließt Integration von Sponsoren auf Kommunikationselementen (z. B. Fahrzeugbeklebung) ein.

§ 7 Stornierung

Die Teilnahme an dem Alpen Rodeo kann bis 15. April des jeweiligen Jahres der Anmeldung storniert werden. In diesem Fall wird ein Teilbetrag in der Höhe von 30 % des Startgeldes einbehalten. Bei späteren Stornierungen fallen 100 % des Unkostenbeitrages an. In Sonderfällen (z. B. Erkrankung oder Todesfall eines engen Familienangehörigen) kann der Unkostenbeitrag abzüglich 20 % erstattet werden. Ein entsprechender Nachweis (z. B. ärztliches Attest) muss vom Teilnehmer dem Veranstalter schriftlich vorgelegt werden.

§ 8 Haftungsausschluss

JAM-T e.V. lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Begleitpersonen, Zulassungsbesitzern sowie Dritten ab. Die Fahrer haften bei Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen in allen bereisten Ländern. Anwendbar ausschließlich materielles österreichisches Recht.

Die Teilnehmer (Fahrer- Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Die Teilnehmer (Fahrer- Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) erklären mit der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

  1. JAM-T e.V. sowie mit der Durchführung dieser Veranstaltung betrauten Personen,
  2. Alle Sponsoren und deren Mitglieder und Mitarbeiter,
  3. Behörden, Servicedienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  4. Den Straßenerhalter, soweit Schäden auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
  5. Die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungshilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt Versicherungen sind ausschließlich Sache der Teilnehmer. Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen mit JAM-T e.V. ist Graz (Österreich). Der Teilnehmer erklärt mit der der Anmeldung, dass er diese Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert.

Der Teilnehmer stimmt zu, dass bewegtes und unbewegtes Bildmaterial, auf dem er, sein Team oder sein Fahrzeug zu erkennen ist sowie Bildmaterial, welches er freiwillig JAM-T e.V. zur Verfügung stellt, durch JAM-T e.V. vor, während und nach der Veranstaltung genutzt werden darf. Er verzichtet ausdrücklich und dauerhaft auf sein Persönlichkeits- und Urheberrecht.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Der Startkostenbeitrag ist mit Abgabe der Anmeldung fällig. Ist der Unkostenbeitrag bis max. 2 Wochen nach Abgabe der Anmeldung nicht auf unten angegebenes Konto eingezahlt, ist JAM-T e.V. berechtigt, den Startplatz anderweitig zu vergeben. Zahlungen haben schuldbefreiende Wirkung erst mit Eingang auf einem von JAM-T e.V. angegeben Konto.

§ 10 Abtretung

Eine Abtretung der dem Teilnehmer aus der Geschäftsbeziehung erwachsenden Ansprüche ist nur wirksam, wenn JAM-T e.V. hierzu die schriftliche Zustimmung erteilt hat.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist Graz (Österreich). Mit allen Teilnehmern, wird Graz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

§ 12 Teilunwirksamkeit

Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.